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IMPRESSUM

Vermieter

Gebrüder Renk Immobilien Olpenitz GbR

Rickelstraße 4

21077 Hamburg

info@fewo-olpenitz.com

Ort der Ferienwohnung

Kapitänsstraße 55

24376 Kappeln

im Ostseeresort Olpenitz

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Brand- und Websitedesign

Erstellt von: Visulize Designstudio

www.visulize.de​

Rechtliche Hinweise

Das Ferienresort an der Ostsee in Olpenitz befindet sich aktuell noch in der Entstehung. Die Ferienwohnung ist selbstverständlich komplett fertiggestellt, jedoch kann es im Umfeld noch zu baulichen Tätigkeiten kommen. Kleinere Kinder sollten auf dem Gelände des Resorts aufgrund der Baustellensituation stets beaufsichtigt werden. Die Mietpreise sind bereits auf Grundlage dieser Bausituation kalkuliert – etwaige Preisnachlässe sind ausgeschlossen.

Auch die Hafenpromenade ist erst zum Teil fertig gestellt. Etwaige Beschreibungen hierzu können sich ggfs. auf noch entstehende Geschäfte des Einzelhandels oder der Gastronomie beziehen.

Im Hafenbecken besteht aufgrund der Strömungsverhältnisse keine offizielle Freigabe zum Baden. Der Ostseestrand liegt jedoch nur einen Steinwurf vom Haus entfernt. Bitte beachten Sie zusätzlich das Angelverbot im Hafenbecken.

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Allgemeine Vertragsbedingungen

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1. Abschluss des Mietvertrages

1.1 Mit der Buchung bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Informationen, die auf der Homepages des Vermieters veröffentlicht sind.

Die Anreise kann am Anreisetag frühestens ab 16:00 Uhr erfolgen, die Abreise hat am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu erfolgen.

1.2 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Vermieter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.

1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung des Vermieters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Diese wird der Vermieter dem Mieter per E-Mail oder auf dem Postwege übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Mieter weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung des Vermieters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Vermieters  vor, an das er für die Dauer von 5 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Mieter innerhalb der Bindungsfrist dem Vermieter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

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2. Bezahlung

2.1. Nach Vertragsabschluss wird eine sofortige Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietpreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig.

2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Vermieter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Mietvertrag zurückzutreten und vom Mieter eine Entschädigung gem. Punkt 3.2 zu fordern.

 

3. Rücktritt durch den Mieter vor Reisebeginn- Entschädigungsanspruch des Vermieters

3.1 Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Mietvertrag  zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Vermieter unter der vorstehend  angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Mieter wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären und eine Reisekostenrücktrittsversicherung abzuschließen.

3.2 Tritt der Mieter vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, hat der Vermieter einen Entschädigungsanspruch.

Der  Entschädigungsanspruch ist zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Mietpreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen des Mietobjektes berücksichtigt, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bei Vermietung von Ferienwohnungen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter wie folgt berechnet:

bis zum 60.Tag vor Mietbeginn 25 % des Mietpreises

bis zum 31.Tag vor Mietbeginn 75 % des Mietpreises

ab dem 30.Tag vor Mietbeginn 90 % des Mietpreises

 

4. Vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses

Verlässt der Mieter das Mietobjekt vorzeitig, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Mietpreises.

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5. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

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6. Salvatorische Klausel

Sollten ein oder mehrere Punkte der Vertragsbestimmungen  ganz oder teilweise ungültig  sein, so gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen für die Vermietung von Ferienwohnungen.

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